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Richtigstellung zum nmz-online-Beitrag

13.05.2009

"Schiefgelaufen: Wie sich Bayerns Musikratspräsident Thomas Goppel wieder einmal in Szene setzen wollte", tituliert Theo Geißler seinen Beitrag auf nmz-online am 05.05.2009. Der Bayerische Musikrat hält für seinen Präsidenten Thomas Goppel fest:


1. Die Initiative des Bayerischen Musikrats (BMR), sich gegen Kultur als im Grundgesetz verankertes Staatsziel auszusprechen und damit in diesem Punkt auch nicht die Zielrichtung des Deutschen Musikrats (DMR) zu unterstützen, ist keine einsame Entscheidung aus Bayern.
Laut Protokoll des DMR zur Mitgliederversammlung in Berlin am 18.10.2008, erstellt am  20.3 2009  und in der Geschäftsstelle des BMR eingegangen am 24.4.2009, steht unter Top 15 Beschlüsse: „Der Resolutionsantrag von Siegfried Matthus appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, den Schutz und die Förderung der Kultur noch in dieser Legislaturperiode in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Resolution wird ohne weitere Veränderung verabschiedet.“ Ein Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss findet sich hier nicht. Bereits am 22. April 2009 teilte Ernst Folz, der Vorsitzende der Landesmusikräte mit, dass „95% der Delegierten diesem Punkt zustimmten“. Unmittelbar nach der ersten Pressemitteilung am 20. April 2009 teilte Hermann Wilske vom Landesmusikrat Baden-Württemberg in Vertretung des erkrankten Präsidenten Wolfgang Gönnenwein in einem Schreiben mit, dass „wir die Haltung des BMR eindeutig unterstützen werden, dies gilt auch für die Konrad-Adenauer-Stiftung, mit der ich eng zusammenarbeite.“

2. Es liegt keine Verwechslung der Parteien SPD und FDP vor. BMR-Präsident Thomas Goppel bezog sich in der Pressemeldung vom 20. April 2009 auf das am 19. April 2009 von der SPD vorgestellte Regierungsprogramm im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl, das die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz beinhaltet.


 
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