Angriff auf Kulturhoheit der Länder
20.04.2009Bayerns Musikrat bezieht Position: „Kultur als Staatsziel mit Grundgesetzrang“ ist kein Mittel zur Lösung von Kulturanliegen
Mit klaren Worten reagiert der Bayerische Musikrat auf die Position des Deutschen Kulturrats vom Wochenende, der den Vorstoß der SPD begrüßt, in ihrem Entwurf zum Regierungsprogramm Kultur als Pflichtaufgabe des Staates im Grundgesetzt zu verankern. BMR-Präsident Thomas Goppel: „Kultur ist
Ländersache, heißt es im Grundgesetz und die Kenner wissen, dass der subsidiäre Grundsatz „Vielfalt statt Einheit“ gerade den Reiz der deutschen Kulturlandschaft garantiert.“
Eine Verfassungsklausel für die Kultur würde, so Thomas Goppel weiter, auch gravierend die Gestaltungsfreiheit im Kulturellen einschränken. Jüngstes Beispiel ist der Vorstoß des Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Steffen Kampeter, der sich für die Einführung eines Vetorechts für öffentliche Zuwendungsgeber gegenüber dem Deutschen Musikrat und der
FörderGmbH in seinen wichtigen Struktur- und Konzeptionsentscheidungen durchsetzen will.
Am morgigen Dienstag berät der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Sitzung über das Staatsziel Kultur im Grundgesetz. Thomas Goppel: „Sollte er das Staatsziel
empfehlen, müssen die Länderinstitutionen sich an ihre zuständigen politischen Vertretungen wenden. Es geht dort um die nachhaltigere Repräsentanz im Kulturgeschehen, für die ein markantes Plädoyer seit langem aussteht.“
Ebenso gilt es aber auch, sich bewusst zu machen, dass der Gedanke, kulturelle Vielfalt nicht zu verordnen, sondern einfach 16-fach (in allen Ländern und Stadtstaaten) mit ortsnahem Augenmaß besser zu verwirklichen, tragfähig ist. „Dass der Deutsche Musikrat an dieser Stelle lieber diktieren würde, was Kultur ist, ist nachvollziehbar. Aber der Verfassungsgeber hat sich 1949 die bundesdeutsche „Freiheit der Kultur“ nun einmal anders vorgestellt“, mahnt Goppel zur Zurückhaltung gegenüber der vermeintlich klugen Initiative der SPD.