BMR plädiert für praktikable Lösungen im Rechtedschungel
14.12.2010KSK und Urheberrecht brennen vor allem jenen auf den Nägeln, die sich im Non-Profit-Bereich mittlerweile fast täglich damit herumschlagen müssen. Gemeint sind vor allem Chöre, Orchester und Gruppierungen, die im Bereich musikalischer Bildung tätig sind. „Ideal wäre eine nach eindeutigen Richtlinien und auf alle Bereiche anwendbare Regelung“, sagt Andreas Horber, Leiter des Referats Laienmusik im Bayerischen Musikrat. „Wer sich mit diesen Themen beschäftigt, muss jedoch schnell erkennen, dass das nicht geht. Also suchen wir in jedem Themenbereich nach einer möglichst praktikablen Lösung.“
Zur Neuregelung der KSK wendet sich aktuell BMR-Präsident Thomas Goppel mit der Bitte um Unterstützung an den Präsidenten des Deutschen Musikrats Martin Maria Krüger sowie an die Bayerische Sozialministerin Christine Hadertauer. Laut Goppel ist das Problem nur über eine neue Bundesratsinitiative zu lösen, die sich zum Ziel setzt, durch eine Präzisierung des KSVG gemeinnützige Vereine aus dem „Unternehmer“-Begriff herauszunehmen.
Im Bereich des Urheberrechts gilt es, eine praktikable Ausgestaltung im Bezug auf das Kopieren von Noten zu finden. Einen ersten Schritt auf die Endnutzer zu signalisierte Thomas Tietze vom Deutschen Musikverlegerverband mit seiner Ankündigung „dass Umblätter-Kopien grundsätzlich erlaubt werden sollen“. Ungeregelt bleiben dabei jedoch beispielsweise Kopien, die dann sinnvoll sind, um im Freien "wetterfest" zu sein und die Originale nicht zu gefährden, um bei Chorkonzerten nicht mit einem ganzen Stapel an Notenbüchern auftreten zu müssen oder um durch individuelle Einzeichnungen der Sänger und Instrumentalisten die Noten nicht für einen weiteren Einsatz unbrauchbar zu machen. Das betrifft nicht nur die Laienverbände, sondern alle Bereiche, wo mit Noten gearbeitet wird.